Dienstag, 17. September 2013
Rechtliche Informationen
Es ist gut geregelt in deutschen Landen. Alles. Was hier nicht geregelt, mit Paragraphen und Vorschriften umgeben ist, existiert nicht. Das wissen wir ja schon lange. Es ist mir nur gerade wieder aufgefallen, als ich dieses lustige Angebot bei ebay gefunden (und natürlich gesucht) habe: http://www.ebay.de/itm/3-Stueck-Leuchtschnuller-Blinkschuller-LED-/330555558951
Es gibt da keinerlei Produktbeschreibung, keine Werbung, keine netten Worte über den zu verkaufenden Artikel. Als privater Verkäufer hätte man da schon verloren. Dafür gibt es auf 83 Zeilen verteilt 684 Wörter mit Widerrufs-, Rückgabe- und anderen Belehrungen. Fein, jetzt wissen wir bescheid, was wir kaufen!